Alles was du aufgezählt hast ist und war vorher auch schon strafrechtlich relevant, aber nicht alles ist am Ende eine Straftat und genau da greift das Gesetz. Alles ist automatisch strafrechtlich relevant und verurteilt und das nicht durch die judikative.
Bei einer möglichen Strafe von 50 Millionen wird man gezwungen vorauseilenden gehorsam zu haben.
Also 2 große Probleme.
1. Strafbarkeit wird nicht durch Richter geprüft sondern das Recht privatisiert
2. Ist eine Zensur erzwungen ganz egal was ein Richter urteilen würde.
Und das dümmste dabei ist, alles was man unterbinden will war vorher schon vom Strafrecht abgedeckt.
Diesmal ist nicht die AFD eine Gefahr für die Demokratie sondern die SPD und CDU.
Das Verfassungsgericht dürfte das Gesetz so oder so kassieren.
Ich frage mich ähnlich wie bei der Voratsdatenspeicherung warum man als Politiker so was macht. Man weiß das es rechtswidrig ist und macht es trotzdem.
Im Gesetz sind auch fake news enthalten aber bis heute gibt es keine juristische Definition was das eigentlich ist.
Auch dazu findet man in Art 5 eine Antwort... So was gibt es nicht. Da heißt es
Bei einer möglichen Strafe von 50 Millionen wird man gezwungen vorauseilenden gehorsam zu haben.
Also 2 große Probleme.
1. Strafbarkeit wird nicht durch Richter geprüft sondern das Recht privatisiert
2. Ist eine Zensur erzwungen ganz egal was ein Richter urteilen würde.
Und das dümmste dabei ist, alles was man unterbinden will war vorher schon vom Strafrecht abgedeckt.
Diesmal ist nicht die AFD eine Gefahr für die Demokratie sondern die SPD und CDU.
Das Verfassungsgericht dürfte das Gesetz so oder so kassieren.
Ich frage mich ähnlich wie bei der Voratsdatenspeicherung warum man als Politiker so was macht. Man weiß das es rechtswidrig ist und macht es trotzdem.
Im Gesetz sind auch fake news enthalten aber bis heute gibt es keine juristische Definition was das eigentlich ist.
Auch dazu findet man in Art 5 eine Antwort... So was gibt es nicht. Da heißt es
(1) 1Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. 2Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. 3Eine Zensur findet nicht statt.